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INKLUSION

 

Der Begriff Inklusion hat seine Wurzeln im Lateinischen.

 Dort bedeutet das Verb includere einlassen und einschließen.

 

Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. 175 Staaten weltweit verpflichten sich in ihr, die Inklusion in ihren Gesellschaften weiter voranzutreiben und dabei vor allem drei Grundsätzen zu folgen: 

  • Selbstbestimmung

  • Teilhabe

  • Gleichstellung

 

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde Inklusion somit ganz offiziell und international anerkannt und als Menschenrecht etabliert. 

 

Das Konzept der Inklusion beschreibt eine Gesellschaft, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt sowie selbstbestimmt an dieser unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen teilhaben kann. Die Aufgabe der Gesellschaft ist es, in allen Lebensbereichen Strukturen zu schaffen, die es ihren Mitgliedern ermöglicht, sich barrierefrei darin zu bewegen. 


So auch im Bereich der Bildung. Die inklusive Pädagogik beschreibt einen Ansatz, der im Wesentlichen auf der Wertschätzung der Vielfalt beruht. In der Grundschule Eilvese lernen Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen von Anfang an gemeinsam. Es ist die Aufgabe des Bildungssystems, durch Bereitstellen von speziellen Mitteln und Methoden einzelne Schüler/innen besonders zu unterstützen und zu fördern. Nicht das Individuum muss sich also an ein bestimmtes System anpassen, sondern das System muss umgekehrt die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich gegebenenfalls anpassen. 

 

Zu Beginn der ersten Klasse beobachten wir alle Kinder, lernen sie kennen und führen eine Eingangsdiagnostik durch, um festzustellen welches Kind welche Art der Unterstützung benötigt. Als Team aus Klassenlehrerin und Förderschullehrer werden bei Bedarf individuelle Förderpläne entwickelt und vom Kollegium umgesetzt. 

Schulbegleitungen und pädagogische Mitarbeiterinnen unterstützen die Lehrkräfte hinsichtlich der Förderziele und helfen dabei das Kind zu stabilisieren und sich im Schulalltag zu integrieren.

 

Ein möglicher sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (in den Bereichen Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Sehen) kann festgestellt werden, wenn sich herausstellt, dass das Kind auf umfassende Hilfen angewiesen ist. Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Lernen kann frühestens am Anfang des zweiten Schulhalbjahres in Klasse 2 festgestellt werden.

 

Für spezielle Förderbereiche werden die mobilen Dienste der entsprechenden Förderschulen eingeladen. Die Aufgabe der Förderschullehrkräfte des mobilen Dienstes ist die Beratung des Grundschulkollegiums hinsichtlich gezielter Fördermaßnahmen.